Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Gebäuden werden in der überwiegenden Zahl der Bauordnungen der Bundesländer (außer Nordrhein-Westfalen und Brandenburg, Stand Juni 2015) nach den Gebäudeklassen bemessen (GK). Die Angaben können dabei je nach Bundesland und Landesbauordnung (LBO) etwas voneinander abweichen. Die Einteilung der GK richtet sich nach der Art, der Höhe und der Fläche des Gebäudes. Grundsätzlich gilt: Je höher die GK, desto höher sind die Anforderungen an den Brandschutz.
Die Gebäudeklassen lösten die davor gebrauchten Begriffe Gebäude niedriger Höhe (jetzt Gebäudeklasse 1 bis 3) und Gebäude mittlerer Höhe und darüber hinaus (jetzt Gebäudeklasse 4 und 5) ab. Nachfolgend die Gebäudeklassen nach Musterbauordnung (MBO).