BRANDSCHUTZ LIEGT IN IHRER VERANTWORTUNG
Der „Bauliche Brandschutz“ liegt in der Verantwortung des Bauherren/Planers/Bauunternehmers. Der laufende betriebliche Brandschutz („Vorbeugender Brandschutz“) liegt jedoch weitgehend in der Eigenverantwortung des Unternehmers bzw. Betreibers.
Der Vergleich mit einem Auto zeigt, was das bedeutet: Der Hersteller ist für die Konstruktion des Wagens verantwortlich. Sie aber müssen regelmäßig zum TÜV, damit Ihr Auto während des Betriebes allen Vorschriften entspricht. Der „TÜV“ für Ihr Gebäude sind in diesem Fall jedoch Sie selbst! Sie müssen in Eigenverantwortung für Vorbeugenden Brandschutz sorgen. Tun Sie das nicht, kann das schwerwiegende Folgend haben.
DIE MÖGLICHEN FOLGEN FÜR SIE:
- Personenschäden
- höherer Sachschaden
- Umweltschäden
- zivil-oder strafrechtliche Folgen
- Schadensersatzforderungen